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   LAG Schleswig-Holstein, 15.11.2017 - 4 Sa 340/17   

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LAG Schleswig-Holstein, 15.11.2017 - 4 Sa 340/17 (https://dejure.org/2017,55898)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.11.2017 - 4 Sa 340/17 (https://dejure.org/2017,55898)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. November 2017 - 4 Sa 340/17 (https://dejure.org/2017,55898)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    Weihnachtsgratifikation - Stichtagsklausel - Auszahlungstag - Eigenkündigung

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Sonderzuwendung, Weihnachtsgratifikation, Arbeitsverhältnis, ungekündigtes, Stichtagsklausel, Eigenkündigung, Benachteiligung

  • IWW

    § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 611 BGB, § 307 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 162 Abs. 2 BGB, §§ 46 Abs. 2 ArbGG, 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Weihnachtsgratifikation - Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungstag als Anspruchsvoraussetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Abhängigkeit des Weihnachtsgeldes vom Bestand des Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 667/10

    Weihnachtsgratifikation - gekündigtes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 15.11.2017 - 4 Sa 340/17
    Vielmehr kann eine Sonderzuwendung vom ungekündigten Bestehen des Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt der Auszahlung dann abhängig gemacht werden, wenn sie nicht der Vergütung geleisteter Arbeit dient und nur das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses voraussetzt (BAG, Urteil vom 18.01.2012 - 10 AZR 667/10 - zitiert nach juris, Rn 8).

    Ihre Zahlung kann deshalb grundsätzlich an den Eintritt weiterer Bedingungen geknüpft werden (BAG, Urteil vom 22.07.2014 - 9 AZR 981/12 - zitiert nach juris, Rn 19; BAG, Urteil vom 18.01.2012 - 10 AZR 667/10 - zitiert nach juris, Rn 12).

    Die Zahlung solcher Sonderzuwendungen hängt nicht von einer bestimmten Arbeitsleistung, sondern regelmäßig nur vom Bestand des Arbeitsverhältnisses ab (BAG, Urteil vom 18.01.2012 - 10 AZR 667/10 - zitiert nach juris, Rn 13, 14).

    Gratifikationscharakter können nur die Sonderzuwendungen haben, die sich im üblichen Rahmen reiner Treue- und Weihnachtsgratifikationen bewegen und keinen wesentlichen Anteil an der Gesamtvergütung des Arbeitnehmers ausmachen (BAG, Urteil vom 18.01.2012 - 10 AZR 667/10 - zitiert nach juris, Rn 15).

    Daraus folgt nur, dass sich die Höhe des Beitrages zum Weihnachtsfest im Eintrittsjahr an der Dauer des Arbeitsverhältnisses orientiert (BAG, Urteil vom 18.01.2012 - 10 AZR 667/10 - zitiert nach juris, Rn 18).

    Denn die Sonderzuwendung weicht dann nicht von der grundsätzlichen Grundkonzeption des § 611 BGB ab, wenn sie nicht im Synallagma zur erbrachten Arbeitsleistung steht (BAG, Urteil vom 18.01.2012 - 10 AZR 667/10 - zitiert nach juris, Rn 12).

    Sowohl der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 18.01.2012 - 10 AZR 667/10 - zitiert nach juris, Rn 25, 26) als auch der 9. Senat des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 22.07.2014 - 9 AZR 981/12 - zitiert nach juris, Rn 28, 29) haben entschieden, es sei nicht unangemessen benachteiligend, wenn eine Stichtagsklausel nicht differenziere zwischen den Beendigungsgründen.

    Der Arbeitgeber könne unabhängig vom Verhalten des Arbeitnehmers die fortdauernde Betriebszugehörigkeit als solche über den Stichtag hinaus zur Voraussetzung der Sonderzahlung machen, weil ihre motivierende Wirkung sich nur bei den Arbeitnehmern entfalten könne, die den Betrieb noch oder noch einige Zeit angehören (BAG, Urteil vom 18.01.2001 - 10 AZR 667/10 - zitiert nach juris, Rn 26; BAG, Urteil vom 22.07.2014 - 9 AZR 981/12 - zitiert nach juris, Rn 29).

    Ob die Kündigung auf einem treuwidrigen Verhalten beruht, ist im Rahmen der Ausübungskontrolle zu prüfen (BAG, Urteil vom 18.01.2012 - 10 AZR 667/10 - zitiert nach juris, Rn 27).

  • BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 981/12

    Urlaubsgeld - gekündigtes Arbeitsverhältnis - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 15.11.2017 - 4 Sa 340/17
    Das gilt sowohl für Klauseln, in denen sich der Arbeitnehmer verpflichtet, erfolgte Sonderzahlungen zurückzuerstatten, wenn er vor einem bestimmten Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis von sich aus kündigt - Rückzahlungsklauseln -, als auch für Regelungen, nach denen die Leistung der Sonderzahlung voraussetzt, dass der Arbeitnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt noch im Arbeitsverhältnis steht - Bestandsklauseln, Stichtagsklauseln (BAG, Urteil vom 18.01.2012 - 10 AZR 612/10 - zitiert nach juris, Rn 21; BAG, Urteil vom 22.07.2014 - 9 AZR 981/12 - zitiert nach juris, Rn 17, 18).

    Ihre Zahlung kann deshalb grundsätzlich an den Eintritt weiterer Bedingungen geknüpft werden (BAG, Urteil vom 22.07.2014 - 9 AZR 981/12 - zitiert nach juris, Rn 19; BAG, Urteil vom 18.01.2012 - 10 AZR 667/10 - zitiert nach juris, Rn 12).

    Sowohl der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 18.01.2012 - 10 AZR 667/10 - zitiert nach juris, Rn 25, 26) als auch der 9. Senat des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 22.07.2014 - 9 AZR 981/12 - zitiert nach juris, Rn 28, 29) haben entschieden, es sei nicht unangemessen benachteiligend, wenn eine Stichtagsklausel nicht differenziere zwischen den Beendigungsgründen.

    Der Arbeitgeber könne unabhängig vom Verhalten des Arbeitnehmers die fortdauernde Betriebszugehörigkeit als solche über den Stichtag hinaus zur Voraussetzung der Sonderzahlung machen, weil ihre motivierende Wirkung sich nur bei den Arbeitnehmern entfalten könne, die den Betrieb noch oder noch einige Zeit angehören (BAG, Urteil vom 18.01.2001 - 10 AZR 667/10 - zitiert nach juris, Rn 26; BAG, Urteil vom 22.07.2014 - 9 AZR 981/12 - zitiert nach juris, Rn 29).

  • LAG München, 19.01.2017 - 3 Sa 492/16

    Benachteiligende Rückzahlungsklausel, Weihnachtsgratifikation

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 15.11.2017 - 4 Sa 340/17
    Die vom Arbeitsgericht angeführte Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.07.2011 - 16 Sa 607/11 - zitiert nach juris) und auch die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München vom 19.01.2017 (3 Sa 492/16 - zitiert nach juris) geben keine Veranlassung, von der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts abzuweichen.
  • LAG Düsseldorf, 19.07.2011 - 16 Sa 607/11

    Unwirksame Arbeitsvertragsklausel zur Rückzahlung des Weihnachtsgeldes bei

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 15.11.2017 - 4 Sa 340/17
    Die vom Arbeitsgericht angeführte Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.07.2011 - 16 Sa 607/11 - zitiert nach juris) und auch die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München vom 19.01.2017 (3 Sa 492/16 - zitiert nach juris) geben keine Veranlassung, von der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts abzuweichen.
  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12

    Sonderzahlung - "Mischcharakter"

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 15.11.2017 - 4 Sa 340/17
    Etwas Anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.11.2012 (10 AZR 848/12, zitiert nach juris, Rn 20).
  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 612/10

    Sonderzahlung mit Mischcharakter

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 15.11.2017 - 4 Sa 340/17
    Das gilt sowohl für Klauseln, in denen sich der Arbeitnehmer verpflichtet, erfolgte Sonderzahlungen zurückzuerstatten, wenn er vor einem bestimmten Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis von sich aus kündigt - Rückzahlungsklauseln -, als auch für Regelungen, nach denen die Leistung der Sonderzahlung voraussetzt, dass der Arbeitnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt noch im Arbeitsverhältnis steht - Bestandsklauseln, Stichtagsklauseln (BAG, Urteil vom 18.01.2012 - 10 AZR 612/10 - zitiert nach juris, Rn 21; BAG, Urteil vom 22.07.2014 - 9 AZR 981/12 - zitiert nach juris, Rn 17, 18).
  • BAG, 21.05.2003 - 10 AZR 408/02

    Weihnachtsgeld - anteiliger Anspruch im Austrittsjahr

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 15.11.2017 - 4 Sa 340/17
    Hängt der Anspruch auf Weihnachtsgeld weder von einer bestimmten Wartezeit noch von einem ungekündigten Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungszeitpunkt ab und ist auch eine Rückzahlungsklausel nicht vereinbart, so spricht das Fehlen solcher weiterer Voraussetzungen dafür, dass die Sonderzahlung ausschließlich als Gegenleistung für die Arbeitsleistung geschuldet wird (BAG, Urteil vom 21.05.2003 - 10 AZR 408/02 - zitiert nach juris, Rn 25).
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